FAQ
Unser Service für Sie
Auf unserer FAQ-Seite finden Sie Fragen rund um unsere Hygienetechnologie, die direkt von Anwendern aus der Praxis gestellt und von unserem Experten-Team beantwortet wurden. Falls Sie eine Frage haben, die hier noch nicht beantwortet wurde, stellen Sie diese gerne gleich per Email oder telefonisch unser Experten-Team.
Wer sollte SAFEWATER 4.2 nutzen?
SAFEWATER 4.2 richtet sich an dentale Einrichtungen wie Zahnarztpraxen und Zahnkliniken, die hohe hygienische Anforderungen haben und rechtlichen Anforderungen gerecht werden müssen.
In Zahnarztpraxen ist hygienisch einwandfreies Wasser besonders wichtig. Es ist der Produktionsfaktor Nummer 1, es wird verwendet bei Behandlungen beim Bohren am Zahn, zum Spülen und beim Kühlen der rotierenden Instrumente und kommt so mit den wasserführenden Systemen bei medizinischen Geräten in Kontakt. Schon kleinste Verunreinigungen können hier die Zuverlässige Nutzung der medizinischen Geräte stören, Verstopfungen und Ausfälle verursachen oder aber die Gesundheit von Patienten und Personal gefährden. Da in Zahnarztpraxen im Vergleich zu Haushalten oder anderen Einrichtungen deutlich weniger Wasser verbraucht wird, entsteht ein weiteres Risiko: Das stehende Wasser in Leitungen und Geräten bietet ideale Bedingungen für die Vermehrung von Bakterien und Keimen wie Legionellen. SAFEWATER 4.2 sorgt dafür, dass diese Risiken minimiert werden und die Wasserhygiene jederzeit auf höchstem Niveau bleibt und sorgt somit für nachhaltige Hygienesicherheit, schafft größere Rechtsklarheit, hilft beim Schutz empfindlicher Medizintechnik und spart somit Kosten.
Wie unterscheidet sich SAFEWATER von anderen Wasserhygienelösungen?
SAFEWATER 4.2 geht über einfache Wasserhygienelösungen hinaus. Wir betrachten die gesamte Wasserversorgung Ihrer Praxis und entwickeln auf Basis einer genauen Analyse einen individuellen Wassersicherheitsplan. Dieser Plan enthält alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Wasserqualität zu sichern. Zudem setzen wir auf hypochlorige Säure, ein hochwirksames Desinfektionsmittel. Zudem wird das Desinfektionsmittel direkt vor Ort in der Praxis hergestellt. Mit SAFEWATER 4.2 erhalten Sie also nicht nur eine technische Lösung, sondern einen umfassenden Ansatz, der perfekt auf Ihre Praxis abgestimmt ist.
Was kostet SAFEWATER
Die Kosten für SAFEWATER 4.2 variieren, da jede Praxis unterschiedliche Anforderungen und Gegebenheiten hat. Zudem ist es kein Einmalkauf, sondern eine langfristige Partnerschaft zwischen Ihnen und uns, die sicherstellt, dass Ihre Wasserhygiene über die gesamte Laufzeit auf höchstem Niveau bleibt. In den Kosten sind zudem die jährliche Wasserprobe an den Dentaleinheiten enthalten, die rechtskonform nach DIN EN ISO 19458 durchgeführt wird. Außerdem umfassen die Kosten auch die Wartungs- und Servicearbeiten für die Anlage. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach einer unverbindlichen Beratung.
Ist die Nutzung von SAFEWATER rechtlich konform?
Ja, SAFEWATER ist rechtlich einwandfrei nutzbar. Die Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt klar, dass Biozidprodukte zur Trinkwasserdesinfektion in nicht-öffentlichen Versorgungsanlagen, wie beispielsweise in Zahnarztpraxen, weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig sind. Diese Regelung kann für Gesundheitsämter, die allein auf die Trinkwasserverordnung setzen, neu sein. Mit SAFEWATER erfüllen Sie somit alle relevanten gesetzlichen Vorgaben und können sicher sein, dass Ihre Wasserhygiene den höchsten Standards entspricht.
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