Begehung in der Zahnarztpraxis: Was jetzt zu tun ist
Mehr als 120 Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxisteams haben sich für unser Webinar „Rechtssicher durch die Begehung“ am 24. Juni 2026 angemeldet. 106 davon waren live dabei, mit einer durchschnittlichen Verweildauer von über eineinhalb Stunden. Die Resonanz bestätigt, was wir im Praxisalltag beobachten: Hygiene-Begehungen sind ein Thema, das viele Praxen beschäftigt.
Gemeinsam mit Andrea Knauber (Inhaberin AK-Praxismanagement, zertifizierte Praxismanagerin IHK und Referentin für Zahnärztekammern) und Michael Dömer von Blue Safety haben wir die Fragen beantwortet, die Praxisteams am meisten umtreiben: Was wird geprüft? Wo liegen die häufigsten Stolperfallen? Und wie lässt sich die Wasserhygiene so aufstellen, dass die Begehung kein Stressfaktor mehr ist?
Vier Behörden, vier Schwerpunkte
Eine Erkenntnis überraschte viele Teilnehmende: Es gibt nicht die eine Begehung. Gleich vier Behörden können Zahnarztpraxen kontrollieren, jeweils mit eigenem Fokus. Das Gesundheitsamt prüft Hygieneplan, Wasserhygiene und Schulungsnachweise. Die Gewerbeaufsicht kontrolliert Medizinprodukte-Aufbereitung und räumliche Voraussetzungen. Die Berufsgenossenschaft schaut auf Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen. Die KZV prüft Abrechnung und QM-Umsetzung.
Es kann vorkommen, dass mehrere Behörden innerhalb weniger Wochen in derselben Praxis erscheinen. Wer nur auf einen Prüfbereich vorbereitet ist, hat ein Problem.
Wo Praxen am häufigsten scheitern
Andrea Knauber brachte einen konkreten Erfahrungswert mit: In zwei von drei Praxen, die sie bei der Begehungsvorbereitung begleitet, findet sie mindestens eine kritische Hygiene-Lücke. Die häufigsten Beanstandungen, die sie und die Behörden sehen, betreffen veraltete oder nicht praxisspezifische Hygienepläne, fehlende oder nicht dokumentierte Schulungen, lückenhafte Wasserhygiene-Dokumentation (kein Wassersicherheitsplan, keine korrekte Probenahme, keine zentralen Nachweise), Spülpläne, die zwar existieren, aber nicht ins QM integriert sind, sowie lückenhafte Medizinprodukte-Dokumentation.
Wasserhygiene: Wo mehrere Regelwerke gleichzeitig greifen
Beim Thema Wasser wird es für Praxen besonders anspruchsvoll, denn hier treffen gleich drei Regelwerke aufeinander: die TrinkwV 2023 (Betreiberpflicht für einwandfreies Trinkwasser bis zur Entnahmestelle), die MPBetreibV (Verantwortung für die Behandlungseinheit als Medizinprodukt) und die KRINKO-Empfehlungen des RKI (jährliche Wasserprobe als anerkannter Stand der Technik). Deshalb prüft das Gesundheitsamt diesen Bereich besonders genau.
Michael Dömer ergänzte aus seiner Erfahrung im Außendienst, welche typischen Probleme er in Praxen sieht: von Stagnation in Leitungen über Totstränge bis hin zu falsch durchgeführten Wasserproben, die durch fehlende Neutralisierung keine belastbaren Ergebnisse liefern.
Die drei häufigsten Fehler bei der Wasserprobe
Besonders eindrücklich war der Abschnitt zu den typischen Fehlern bei der Wasserprobe. Erstens: Falsche Probenahme-Flaschen. Wenn in der Praxis H₂O₂-basierte Desinfektionsmittel eingesetzt werden und die Probe nicht gemäß DIN EN ISO 19458 neutralisiert wird, kann das Ergebnis falsch-negativ ausfallen. Die Probe sieht gut aus, hat aber keine Aussagekraft. Zweitens: Wasserproben, die zwar vorhanden sind, aber nicht zentral abgelegt werden. Bei der Begehung zählt nur, was abrufbereit vorliegt. Drittens: Kein individueller Wassersicherheitsplan. Ohne Plan kein Nachweis, ohne Nachweis keine bestandene Begehung.
Was bei Beanstandungen passiert
Andrea Knauber machte anhand eines Praxisbeispiels deutlich, welche Konsequenzen eine gescheiterte Begehung haben kann: Mängelprotokoll mit Nachbesserungsfristen (meist ca. 8 Wochen), Betriebsuntersagung für einzelne Geräte oder die gesamte Aufbereitung, Bußgelder bei fehlenden Validierungen oder unterlassenen Wasseruntersuchungen, Meldepflicht an die Wasserbehörde bei nachgewiesener Keimbelastung, im Schadensfall liegt die Beweislast beim Praxisinhaber.
Kontrollen nehmen zu
Die Erfahrung von Expertinnen und Experten aus der Branche zeigt: Die Gesundheitsämter haben in den vergangenen Jahren personell aufgerüstet. Begehungen finden zunehmend anlassunabhängig und flächendeckend statt. Praxen, die in den letzten Jahren nicht kontrolliert wurden, sollten davon ausgehen, dass eine Begehung ansteht. Auch neu eröffnete Praxen werden geprüft, eine „Schonfrist“ gibt es nicht.
Wo steht Ihre Praxis?
Im Webinar haben die Teilnehmenden anhand von fünf Fragen den eigenen Stand eingeschätzt: Liegt ein aktueller, praxisspezifischer Hygieneplan vor? Ist die letzte Wasserprobe zentral und abrufbereit abgelegt? Gibt es einen individuellen Wassersicherheitsplan? Ist der Spülplan im QM-System integriert? Wurden alle Mitarbeitenden in den letzten zwölf Monaten in Wasserhygiene geschult?
Wer nicht alle Fragen mit Ja beantworten kann, hat Handlungsbedarf.
Nächster Schritt: Kostenfreie Bestandsaufnahme
Sie möchten wissen, wie Ihre Praxis bei der Wasserhygiene aufgestellt ist? Mit unserem Kostenrechner erhalten Sie in wenigen Minuten eine Einschätzung der tatsächlichen Betriebskosten für Ihre Wasserhygiene und können direkt einen kostenfreien Beratungstermin vereinbaren.







